BKV-Kreisverband Regen

In Treue fest! Für Gott, Heimat und Vaterland.

Die Satzung des BKV-Kreisverband Regen

Diese Satzung wurde durch die außerordentliche Mitgliederversammlung
am 23.10.2016 in Schweinhütt beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft.

 §1
Name, Sitz, Rechtsform

(1) Der Verband führt den Namen: ,,Bayerische Kameraden- und Soldaten-
vereingung, Kreisverband Regen", im nachfolgenden kurz:
,,BKV-Kreisverband Regen" genannt.
(4) der BKV-Kreisverband Regen ist korporatives Mitglied in der Bayerischen
Kameraden-und Soldatenvereinigung (BKV e.V.)

§2
Zweck und Aufgaben

(1)Der BKV-Kreisverband Regen ist eine zwanglose, unabhängige und freie
Vereinigung von Krieger-, Soldaten- und Reservistenkameradschaften
des Landkreises Regen.

(2) Der Verband will die großen und edlen Tugenden des deutschen
Soldatentums, wie Liebe und Treue zu Volk und Heimat, Pflicherfüllung
und Kameradschaftsgeist pflegen. Er beteiligt sich an Kultur- und
Heimatpflegeveranstaltungen und er pflegt und schützt das
Andenken der in Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht gefallenen,
und verstorbenen Soldaten. Er bekennt sich zum demokratischen
Rechtsstaat der Bundesrepuplik Deutschland.
(3) Der Verband vertritt die Interessen und Anliegen seiner Mitglieder
gegenüber Staat und Gesellschaft. Er gewährt in allen Belangen Schutz
und Rückhalt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln.
(4) der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
und mildtätige Zwecke.
(5) Der BKV-Kreisverband Regen bekennt sich zu den Zielen der
übergeordneten Dachorganisation, soweit sie dieser Satzung

 

Hier kann die vollständige Satzung als .pdf heruntergeladen werden.

BKV%20KV%20Regen%20Satzung123.pdf

 

 

 

 

 

ertüchtigt am: 14.12.2018
 
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